Wahlrechtsänderung zum Nachteil von Wählergemeinschaften

In seltener Allianz haben CDU, Grüne und SPD in Nordrhein-Westfalen ein neues Kommunalwahlrecht verabschiedet, das Wählergruppen und kleine Parteien systematisch und massiv benachteiligt.
Konkret geht es um eine geplante Änderung bei der Berechnung der Sitzverteilung in den Räten und Kreistagen.
Faktencheck:
Hätte bei der letzten Kommunalwahl das jetzt verabschiedete Wahlrecht bereits Gültigkeit gehabt, sähe die Sitzverteilung landesweit so aus:
• CDU: 184 Sitze mehr
• SPD: 84 Sitze mehr
• Grüne: 51 Sitze mehr
• FDP: 95 Sitze weniger
• Linke: 64 Sitze weniger
• AFD: 29 Sitze weniger
Wählergemeinschaften: 131 Sitze weniger

Die Freien Wählergemeinschaften kritisieren scharf die Änderungen des Wahlgesetzes durch die Landesregierung und haben deshalb u.a. eine Online-Petition zur Rücknahme gestartet und bitten Sie, dieses Anliegen auch im Sinne unserer Wählergemeinschaft Freie Wähler – Bürger für Büren zu unterstützen.

Den Link zur Petition finden Sie HIER.

Ausführliche Informationen und die Pressemitteilung finden Sie auf dieser Webseite.

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