Im Arbeitskreis wurden einheitliche Richtlinien zur Vergabe von städtischen Baugrundstücken erarbeitet. Die vorherige Regelung sah zum großen Teil nur eine Bewertung nach Anzahl der Kinder vor. Dies führte immer wieder zu Diskussionen.
Die neuen Richtlinien sind wesentlich breiter aufgestellt. Hier werden Punkte für den sozialen Bezug (Kinder), Bezug zum Wohnort Büren (Haupt- oder Nebenwohnsitz in den Ortschaften), Ehrenamt und Eigentum vergeben.
Diese Richtlinien sind für jedermann nachvollziehbar und gerecht anwendbar.
Die Praxis in der Vergabe von Grundstücken hat gezeigt, dass diese Richtlinien gut erarbeitet worden sind.